Kurzinfo: Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung 0,9 % ab 1.1.2017

Kurz und schmerzlos zwei Meldungen:

  1. Ja, mich gibt es noch. Mein erstes Lebenszeichen hier nach einem Jahr…
  2. Der Höchstrechnungszins zur Kalkulation von Lebensversicherungprodukten wird zum 01.01.2017 von 1,25 % auf 0,9 % gesenkt

Zu 1.: Ja, irgendwie komme ich kaum dazu, auch in diesem Blog etwas zu schreiben. Meine momentane Leidenschaft gilt meinem Reiseblog (http://travellerblog.eu) und daher leiden auch meine anderen Blogs ein wenig.

Zu 2. und damit der Meldung selbst: Der oft als Garantiezins bezeichnete Höchstrechnungszins zur Kalkulation von Lebensversicherungen wird zum 01.01.2017 von 1,25 % auf 0,9 % gesenkt. Diskutiert wurde es ja bereits einige Tage, der GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) als Interessenvertretung der Versicherungswirtschaft hat sich hierzu leider (?) vergeblich beim für die Festlegung verantwortlichen BMF (Bundesministerium für Finanzen) eingesetzt, dass die Änderung später erfolgt.

Nicht, weil die Notwendigkeit fraglich wäre, eine Umsetzungzeit von nur 7 Monaten für die Neukalkulation aller Lebensversicherungsprodukte ist jedoch etwas eng bemessen. Nicht falsch verstehen. Wenn das das einzige wäre, was gemacht werden müsse, dann wäre das wenig problematisch. Doch auch andere gesetzliche Änderungen kommen, die den Lebensversicherern Arbeit bereiten.

Doch im Ministerium hat das keinen Anklang gefunden und am 18.05.2016 wurde daher die “Erste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz” beschlossen und am 31.05.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 1231). Die Änderung betrifft nach Artikel 1 die Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (also insbesondere für Lebensversicherungen, aber auch Unfallversicherungen mit Rückgewähr der Prämien) und nach Artikel 2 die Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (also für Pensionsfonds).

Und ja. Das BMF kann diese Verordnungen eigenmächtig ohne Zustimmung ändern.

Was bedeutet diese Reduzierung des Höchstrechnungszinses?

Nun, die gute Nachricht ist: auf bestehende Verträge hat es keine Auswirkung. Nur Neuverträge in der Lebensversicherung werden teurer.

Und man beachte das Wort “Höchst” – jeder Versicherer kann natürlich auch seine Produkte mit einem niedrigen Zinssatz für die Deckungsrückstellung kalkulieren.

Das soll es auch an Shortnews aus dem Versicherungsbereich gewesen sein. Vielleicht berichte ich bald einmal über meine Erfahrungen in der Produktentwicklung, an der ich gerade sitze. Muss ich aber noch klären ;)

Tarifabschluss Versicherung 2015: Traurig, aber nicht unerwartet

Ok, lange war es ruhig hier. Andere meiner Projekte waren spannender. Doch nun versuche ich wieder einzusteigen, beginnend mit dem Hinweis auf den Tarifabschluss in der Versicherungswirtschaft 2015.

Die Tarifverhandlungen in der Versicherungswirtschaft sind 2015 mit nur 3 Verhandlungsterminen recht lautlos über die Bühne gegangen. Der Abschluss, der erreicht wurde, begeistert mich keineswegs, denn netto bleibt gerade Mal einmal vernünftig Essen gehen für eine Person im Monat im Stuttgarter Raum übrig.

Der Tarifabschluss 2015 im Einzelnen

Nachdem der Gehaltstarifvertrag zum 31.03.2015 gekündigt wurde, wurde nun am 22.05. zwischen dem Arbeitgeberverband der Versicherungswirtschaft und den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV vereinbart, dass der Gehaltstarifvertrag aus 2014 (zum 01.10.2014 gab eine Erhöhung um 2,2 %) bis zum 31.08.2015 unverändert weiter gilt.

Zum 01.09.2015 erhalten die Angestellten der Versicherungsbranche (mit Innendienstvertrag) 2,4 % mehr Gehalt.

Zum 01.10.2016 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,1 %.

Für die Gehaltsgruppen A und B gibt es in September 2015 und im Oktober 2016 zusätzlich noch eine Einmalzahlung von 100 EUR.

Alle Azubis des Versicherungsinnendienstes erhalten jeweils ab 01.09.2015 und 01.10.2016 monatlich 25 EUR mehr. Außerdem “sollen” sie alle nach Möglichkeit übernommen werden nach der Ausbildung….

Der neue Tarifvertrag der Versicherungswirtschaft für den Innendienst hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2017.

Ebenfalls noch vereinbart wurde eine Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den Innendienst und den organisierten Werbeaußendienst zu unveränderten Bedingungen bis zum 31.12.2017. Unveränderte Bedingungen heißt hier leider weiterhin ohne Rechtsanspruch…

Nach der Westrick Formel bedeutet der Tarifabschluss 2015 für uns Versicherungsangestellte eine Gehaltserhöhung um 1,62 Prozent auf 12 Monate.

Das ist alles andere als üppig – und wie in der Einleitung festgestellt reicht es netto für einmal Essen gehen bei mir im Monat…

Die vollständige Tarifvereinbarung und die neuen Gehaltstabellen gibt es unter anderem auf den Seiten des Arbeitgeberverbandes der Versicherungswirtschaft.

Und es ist schon jetzt abzusehen, dass auch 2017 wieder Nullmonate folgen werden, weil der Arbeitgeberverband dann wieder feststellen wird, dass die letzte Tariferhöhung ja erst sechs Monate zurückliegt. Oder?

Der EuGH kippt das Policenmodell – NICHT!

Seit Ende Dezember titelten die Medien regelmäßig, dass das Policenmodell, wie es in Deutschland in den Jahren 1994 bis Ende 2007 in der Mehrzahl der Vertragsabschlüsse in Deutschland wohl eingesetzt wurde, tot sei. Grund hierfür sein ein Urteil des EuGH.

Doch was hat der EuGH tatsächlich entschieden?

Der EuGH beschäftigte sich nur mit der Fragestellung, die ihm der BGH am 28.03.2012 vorgelegt hat (nicht erschrecken, nach dem Absatz geht es in einfacher Sprache weiter):

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1. Rückblick auf das Leistungsprüferseminar Teil 1/ Recht+Methodik

1. kurzer Rückblick auf das Leistungsprüferseminar Teil 1

 

Den Kollegen und Kolleginnen, die mit mir den Kurs besucht haben, geschuldet, gibt es hier einen kurzen Rückblick auf das Seminar. Tatsächlich nur kurz (wurde dann doch länger…), denn nach der Prüfung am Freitag ging es nach Hagen, 3 Seminare der Fernuni (organisatorisch) betreuen und dann mit einer Übernachtung zuhause nach Rügen in Urlaub – Skripte oder Unterlagen vom Lehrgang habe ich nicht dabei.

Was sollte mich bei dem Lehrgang zum “Fachmann/-frau für BU-Leistungsprüfer (IHK)” erwarten? So recht wusste ich das im Vorfeld auch nicht. Vertieftes Wissen, methodischeres Herangehen, das waren meine Hauptgründe, warum ich den Kurs seit Jahren besuchen wollte.

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Der BU-Blog startet: Und bei mir der BU-Kompaktkurs zum Leistungsprüfer

BU-Kompaktkurs zum “Fachmann für BU-Leistungsregulierung (IHK)”

 

Für mich geht es heute, Sonntag, den 02.09.2012, los: Ab heute beginnt der BU-Kompaktkurs zum “Fachmann für BU-Leistungsprüfer (IHK)” im schönen Köln. Mein “Lehrherr” dieses Aus- und Weiterbildungsprogrammes ist die GenRe Business School, also ein Teil der General Reinsurance.

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Stresstest der BaFin 2012: Alle Lebensversicherer (und Krankenversicherer) haben bestanden

Stresstest der BaFin 2012: Alle Lebensversicherer (und Krankenversicherer) haben bestanden

 

Los geht es mit  lediglich einer kurzen Notiz: In der Ausgabe Juli 2012 des BaFin Journal findet sich auf Seite -5- der Hinweis, dass fast alle Versicherer den Stresstest 2012 bestanden haben. Bestanden haben dabei neben den Krankenversicherern (42 Teilnehmer) auch alle Lebensversicherungsunternehmen (91 Teilnehmer). Was mich dann doch ein wenig beruhigt.

Stichtag der Prüfung war der 31.12.2011.

Die Juli 2012 Ausgabe des BaFin Journal kann man direkt von der Website der BaFin herunterladen – und zwar hier als pdf-Datei.