Seit Ende Dezember titelten die Medien regelmäßig, dass das Policenmodell, wie es in Deutschland in den Jahren 1994 bis Ende 2007 in der Mehrzahl der Vertragsabschlüsse in Deutschland wohl eingesetzt wurde, tot sei. Grund hierfür sein ein Urteil des EuGH.
Doch was hat der EuGH tatsächlich entschieden?
Der EuGH beschäftigte sich nur mit der Fragestellung, die ihm der BGH am 28.03.2012 vorgelegt hat (nicht erschrecken, nach dem Absatz geht es in einfacher Sprache weiter):