Tarifabschluss Versicherung 2015: Traurig, aber nicht unerwartet

Ok, lange war es ruhig hier. Andere meiner Projekte waren spannender. Doch nun versuche ich wieder einzusteigen, beginnend mit dem Hinweis auf den Tarifabschluss in der Versicherungswirtschaft 2015.

Die Tarifverhandlungen in der Versicherungswirtschaft sind 2015 mit nur 3 Verhandlungsterminen recht lautlos über die Bühne gegangen. Der Abschluss, der erreicht wurde, begeistert mich keineswegs, denn netto bleibt gerade Mal einmal vernünftig Essen gehen für eine Person im Monat im Stuttgarter Raum übrig.

Der Tarifabschluss 2015 im Einzelnen

Nachdem der Gehaltstarifvertrag zum 31.03.2015 gekündigt wurde, wurde nun am 22.05. zwischen dem Arbeitgeberverband der Versicherungswirtschaft und den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV vereinbart, dass der Gehaltstarifvertrag aus 2014 (zum 01.10.2014 gab eine Erhöhung um 2,2 %) bis zum 31.08.2015 unverändert weiter gilt.

Zum 01.09.2015 erhalten die Angestellten der Versicherungsbranche (mit Innendienstvertrag) 2,4 % mehr Gehalt.

Zum 01.10.2016 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,1 %.

Für die Gehaltsgruppen A und B gibt es in September 2015 und im Oktober 2016 zusätzlich noch eine Einmalzahlung von 100 EUR.

Alle Azubis des Versicherungsinnendienstes erhalten jeweils ab 01.09.2015 und 01.10.2016 monatlich 25 EUR mehr. Außerdem “sollen” sie alle nach Möglichkeit übernommen werden nach der Ausbildung….

Der neue Tarifvertrag der Versicherungswirtschaft für den Innendienst hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2017.

Ebenfalls noch vereinbart wurde eine Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den Innendienst und den organisierten Werbeaußendienst zu unveränderten Bedingungen bis zum 31.12.2017. Unveränderte Bedingungen heißt hier leider weiterhin ohne Rechtsanspruch…

Nach der Westrick Formel bedeutet der Tarifabschluss 2015 für uns Versicherungsangestellte eine Gehaltserhöhung um 1,62 Prozent auf 12 Monate.

Das ist alles andere als üppig – und wie in der Einleitung festgestellt reicht es netto für einmal Essen gehen bei mir im Monat…

Die vollständige Tarifvereinbarung und die neuen Gehaltstabellen gibt es unter anderem auf den Seiten des Arbeitgeberverbandes der Versicherungswirtschaft.

Und es ist schon jetzt abzusehen, dass auch 2017 wieder Nullmonate folgen werden, weil der Arbeitgeberverband dann wieder feststellen wird, dass die letzte Tariferhöhung ja erst sechs Monate zurückliegt. Oder?

Der EuGH kippt das Policenmodell – NICHT!

Seit Ende Dezember titelten die Medien regelmäßig, dass das Policenmodell, wie es in Deutschland in den Jahren 1994 bis Ende 2007 in der Mehrzahl der Vertragsabschlüsse in Deutschland wohl eingesetzt wurde, tot sei. Grund hierfür sein ein Urteil des EuGH.

Doch was hat der EuGH tatsächlich entschieden?

Der EuGH beschäftigte sich nur mit der Fragestellung, die ihm der BGH am 28.03.2012 vorgelegt hat (nicht erschrecken, nach dem Absatz geht es in einfacher Sprache weiter):

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Stresstest der BaFin 2012: Alle Lebensversicherer (und Krankenversicherer) haben bestanden

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Los geht es mit  lediglich einer kurzen Notiz: In der Ausgabe Juli 2012 des BaFin Journal findet sich auf Seite -5- der Hinweis, dass fast alle Versicherer den Stresstest 2012 bestanden haben. Bestanden haben dabei neben den Krankenversicherern (42 Teilnehmer) auch alle Lebensversicherungsunternehmen (91 Teilnehmer). Was mich dann doch ein wenig beruhigt.

Stichtag der Prüfung war der 31.12.2011.

Die Juli 2012 Ausgabe des BaFin Journal kann man direkt von der Website der BaFin herunterladen – und zwar hier als pdf-Datei.